Wenn ein Fußgänger ohne zu gucken einen Radweg betritt und dann umgefahren wird, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor. Schadensersatzklage der Fußgängerin abgewiesenDarin heißt es, der Blick "links-rechts-links" gehöre bereits im Vorschulalter zur elementaren Verkehrserziehun...
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